Pflegegeld erhalten und Geld sparen!

Pflegegeld erhalten und Geld sparen

Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung

Wenn Sie Pflegegeld ab der Pflegestufe 1 beziehen, können Sie die Betreuungskosten Ihrer Pflege und Betreuung zu Hause als außergewöhnliche Belastung im Steuerausgleich geltend machen.
Die steuerfreien Zuschüsse, wie etwa das Pflegegeld oder die Förderung einer 24 Stunden Betreuung sind vorher in Abzug zu bringen.
Steuerlich abzugsfähige Aufwendungen:

  • In Rechnung gestellte Aufwendungen einer Trägerorganisation bei Betreuung durch eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer dieser Organisation der Caritas socialis, Hilfswerk usw.
  • Alle Geldaufwendungen (Gehalt, Sozialversicherungs- und Dienstgeberbeiträge) und Sachbezüge aus dem Dienstverhältnis bei Anstellung einer Betreuungsperson
  • Alle Zahlungen und Sachbezüge an eine selbstständig tätige Betreuungsperson

Zahlungsbelege mit Name und Anschrift der Betreuungsperson, Datum, Zweck und Rechnungsbetrag müssen jeweils vollständig beigelegt werden. Die Belege sind sieben Jahre aufzubewahren.
Nähere Informationen dazu: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/34/Seite.340000.html

Kostenbeitragssystem

Betreuungs- oder pflegebedürftige Wienerinnen und Wiener haben die Möglichkeit, unabhängig von Vermögen oder Einkommen notwendige Pflege- und Betreuungsdienste in Anspruch zu nehmen. Gestaffelt sind die Beiträge, die zu zahlen sind je nach Einkommen der betroffenen Personen.
Beachten Sie, der von Ihnen bezahlte Kostenbeitrag deckt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten der jeweiligen Organisationen. Die Differenz finanziert der Fond Soziales Wien (FSW).
Der zu bezahlende Kostenbeitrag berechnet sich aus

  • der Leistungsart (z.B. Heimhilfe)
  • der erbrachten Leistungseinheiten sowie
  • aus Ihrer Einstufung im Kostenbeitragssystem.

Wesentlich für die Einstufung im Kostenbeitragssystem sind soziale Gesichtspunkte und die Berücksichtigung der Höhe Ihres Einkommens sowie die Höhe des Einkommens eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners, die anteiligen Mietkosten und die Höhe Ihres Pflegegeldes.
Informationen über die möglichen Betreuungsleistungen und die Berechnung Ihres Kostenbeitrages erhalten Sie im jeweiligen Beratungszentrum.
http://pflege.fsw.at/bzp/bzp_adressen/index.html

Befreiung / Zuschuss

Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale

Wenn Sie pflegebedürftig sind, also Pflegegeld erhalten, können sie bei Vorliegen eines geringen Haushaltsnettoeinkommens um Befreiung von oben genannten Gebühren ansuchen.
Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale werden über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Unter Haushalts-Nettoeinkommen wird das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen verstanden. Gemeint ist damit die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld, vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge. Dieses Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.

Die Richtwerte für das Haushalts-Nettoeinkommen in Euro sind ab 1.1. 2016:

Für 1 Person 988,71
Für 2 Personen 1482,41
Für jede weitere im Haushalt lebende Person plus 152,56

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gis.at/befreiung/

Über den Autor

"Mein Ziel ist es nicht, besser zu sein als alles andere, sondern das Beste für sie zu bewirken."

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