Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema Pflege & Pflegegeld

Antworten auf einen Blick

Wo reiche ich den Pflegegeld-Antrag ein?

Bei jeweils der Pensionsversicherungsanstalt, wo der pflegebedürftige Mensch seine Pension bezieht.

 

Kann ein Antrag gestellt werden, wenn ich als Tochter/Sohn meinen Vater/meine Mutter etc. pflege?

Pflegegeld gebührt aufgrund der Pflegebedürftigkeit. Unabhängig davon, wer die Pflege durchführt.

 

Ich habe gehört, in einem anderen Bundesland gibt es 10 Pflegestufen. Stimmt das?

Nein! Das Bundepflegegeldgesetz ist ein Bundesgesetz – also für ganz Österreich gleich gültig.

 

Meine Mutter ist verstorben. Kann ich nachträglich für die Zeit der Pflege Pflegegeld beantragen?

Nein, das ist nicht möglich.

 

Darf mein Vater vom Pflegegeld eine Putzfrau bezahlen?

Das Pflegegeld wird gewährt, um die, durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden, Mehraufwendungen pauschal zu unterstützen. Es obliegt dem pflegebedürftigen Menschen bzw. seiner gesetzlichen Vertretung zu entscheiden, welche Kosten damit abgedeckt werden.

 

Mein Vater bezieht Pflegegeld und ist im Spital aufgenommen. Wo muss ich das melden?

Bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ergeht die Meldung durch die Institution.

 

Mein Vater war drei Wochen im Krankenhaus und hat in diesem Monat weniger Pflegegeld erhalten?

Bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung wird das Pflegegeld direkt an die Institution ausbezahlt.

 

Muss ich es melden, wenn ich auf Urlaub fahre?

Inlandsurlaube müssen nicht gemeldet werden. Dauerhafte Wohnsitzänderung (über 4 Wochen) jedoch schon. Urlaube im Ausland müssen gemeldet werden. Bitte im Vorhinein die auszahlende Stelle kontaktieren und für das konkrete Land, die konkrete Dauer und die konkrete Person mit der Sozialversicherungsnummer nachfragen, welche Konsequenzen (Reduzierung des Pflegegeldes) dies mit sich bringt.

 

Mein Mann ist Alkoholiker und mittlerweile sehr pflegebedürftig.  Stimmt es, dass Alkoholiker keinen Anspruch auf Pflegegeld haben?

Nein, das ist nicht richtig. Alkoholismus ist eine Erkrankung, welche einen ICD Code der WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat und somit offiziell gelistet ist. Pflegebedürftigkeit basierend auf jeder medizinischen Diagnose wird im Rahmen des Bundespflegegeldgesetzes berücksichtigt.

 

Lohnt es sich einen Erhöhungsantrag zu stellen?

Wenn sich der Pflegebedarf merklich geändert/verstärkt hat, ja. Gerne helfe ich dabei mit einem pflegefachlichen Gutachten, bei dem festgestellt wird, welche Pflegestufe ihnen gebührt.

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