In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Somit sind unselbstständig beschäftigte Personen krankenversichert, sofern deren Einkommen über die Geringfügigkeitsgrenze (2016: € 415,72/Monat bzw. € 31,92/Tag) hinausgeht. Welcher Krankenversicherungsträger Leistungen erbringt, hängt jeweils vom Dienstgeber der versicherten Person und dessen Standort ab und ist hierzulande nicht frei wählbar. Auch Arbeitslose und Pensionisten unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder sind jeweils beitragsfrei mitversichert. Unternehmer und Selbstständige sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken- sowie pensionsversichert.
Folgende Krankenkassen gibt es verteilt auf ganz Österreich:
Zusätzlich gibt es Krankenfürsorgeanstalten (KFA) für Länder und Gemeinden, die nicht dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger angehören.
Die E Card ist die Schlüsselkarte, welche dem jeweiligen Arzt/Ärztin anzeigt, dass eine Versicherung vorliegt. Die Karte selbst enthält, mit Ausnahme des Namens und der Versicherungsnummer keine Daten. Sie ist jedoch über das Kartenlesegerät der Schlüssel zu den hochsicheren Datenbeständen der Sozialversicherung.
Die Höhe der Rezeptgebühr beträgt derzeit (2016) 5,70 Euro. Grundsätzlich anspruchsberechtigt für eine Rezeptgebührenbefreiung sind die versicherten Personen und deren mitversicherte Angehörige bei der jeweiligen Versicherung. Die Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen sind, ohne Antrag, folgende Gruppen automatisch rezeptgebührenbefreit:
Sowie die Gruppe der besonders sozialen Schutzbedürftigen wie zum Beispiel:
Auf Antrag rezeptgebührenbefreit werden können Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von
Für Alleinstehende 882,78 Euro
Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften 1323,58 Euro.
Das monatliche Nettoeinkommen ist die Summe aller Einkünfte minus der gesetzlichen Abzüge. Die Belastungen der allgemeinen Lebensführung werden nicht berücksichtigt. Bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften wird das gemeinsame Haushaltseinkommen als Basis herangezogen. Das Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen.
Für Menschen, die an chronischen Erkrankungen (Nachweis durch ärztliche Bestätigungen notwendig) leiden und über einen längeren Zeitraum einen erhöhten Medikamentenbedarf haben, gelten folgende Richtwerte:
Für Alleinstehende 1015,20 Euro
Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften 1522,12 Euro
Zusätzlich zu der Rezeptgebührenbefreiung in Folge eines Antrages hat der Gesetzgeber ab 1.1.2008 die Möglichkeit einer Rezeptgebührenobergrenze geschaffen. Übersteigt die Summe der Rezeptgebühren 2 Prozent des Jahres Nettoeinkommen wird beim nächsten Arztbesuch nach dem Einstecken der E Card in das Lesegerät die Rezeptgebührenbefreiung bis zum Ende des laufenden Jahres angezeigt. Dieser Vorgang wird automatisch von der jeweiligen Krankenkassa gesteuert, es ist kein gesonderter Antrag notwendig. Diese Rezeptgebührenbefreiung gilt nicht für die Befreiung von den Selbstbehalten beim Bezug von Hilfsmitteln.
Links zu den Krankenkassen und dem Antragsformular:
http://www.wgkk.at/portal27/wgkkversportal/content?contentid=10007.724600&viewmode=content
http://www.bva.at/portal27/bvaportal/content?contentid=10007.677062&viewmode=content
https://www.svb.at/portal27/svbportal/content?viewmode=content&contentid=10007.718718
http://www.kfa.co.at/leistungen/heilmittel/
http://www.bkkwvb.at/portal27/bkkwvbportal/content?contentid=10007.744819&viewmode=content
https://svagw.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.740729&viewmode=content
http://www.vaeb.at/portal27/vaebportal/content?contentid=10007.721596&viewmode=content