24 Stunden Betreuung

24 Stunden Betreuung/Pflegeagenturen mit speziellen Tipps für die Betreuung von Menschen mit Demenz

2007 wurde die 24 Stunden Betreuung legalisiert. (Vgl. Buchinger, 2009, o. S.) Ende 2008 wurde mit dem § 21b des Bundespflegegeldgesetzes die zusätzliche Fördermöglichkeit der 24 Stunden Betreuung geschaffen. (Vgl. Sozialministerium)

24 h BetreuungDie 24 Stunden Betreuung wird von Frauen und Männern aus den östlichen Nachbarländern basierend auf der Gewerbeberechtigung zur Personenbetreuung durchgeführt. Personenbetreuung ist ein freies Gewerbe und an keine fachlichen Kenntnisse geknüpft. Deshalb ist die korrekte Bezeichnung 24 Stunden Betreuung und nicht „Pflege“. Sollte eine Betreuungskraft über ein Diplom der Krankenpflege im Heimatland verfügen, so verfügt diese wahrscheinlich über Kompetenzen die Betreuung gut leisten zu können. Ohne Anerkennung des Diploms in Österreich gelten jedoch gleichfalls die Gewerbeordnung und die Verpflichtung der Anordnung der pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten durch eine diplomierte Pflegekraft.

In den meisten Fällen werden die Betreuungskräfte über sogenannte (Pflege-) Agenturen oder andere AnbieterInnen gefunden. Eine weitere Möglichkeit sind Internetplattformen die nach der Logik einer Partnersuche – Webseite funktionieren. Betreuungskräfte und Suchende geben jeweils ihr Profil ein und können einander so finden oder werden über das dahinter laufende System zusammengeführt.

Vor der Suche nach einer passenden Betreuungskraft ist es sinnvoll zu überlegen, welche Kriterien diese erfüllen soll. Vielleicht können Sie sich innerhalb der Familie austauschen oder eine Pflegeberatung zu einer Einschätzung bitten und eine Liste verfassen. Scheuen Sie sich nicht ganz banale Punkte (das mögliche Geschlecht der Betreuungsperson, die Rauchergewohnheiten, ist ein Führerschein vorhanden, u.v.m.) genauso anzuführen, wie auch fachliche Voraussetzungen.

Bitten Sie die Agentur um ein Erstinformationsgespräch vor Ort. So können Sie einen persönlichen Eindruck gewinnen, alle Fragen stellen und auch das gesamte zu erwartende Betreuungsspektrum kann klar erfasst werden. Insbesondere die Details der Kostenaufstellung sollten für Sie klar und eindeutig sein.
Die Standesregeln geben Auskunft, welche Leistungen von den Agenturen oder AnbieterInnen von 24 Stunden Betreuung jedenfalls erbracht werden muss. (Vgl. Standesregeln für die Organisation der Personenbetreuung)

Planen Sie bei der Kostenaufstellung mit ein, dass die Betreuungskräfte zusätzlich Strom, Heizung, Wasser verbrauchen und selbstverständlich auch Essen und Trinken benötigen. Wenn sie einen Aufschlag von 200 Euro monatlich berücksichtigen, sollte dies ausreichend sein.
Überprüfen Sie, ob die vorliegende Pflegestufe passend ist oder stellen Sie einen Erhöhungsantrag für Ihren Angehörigen. Wenn Sie sich unsicher sind, kann eine Pflegeberatung den Pflegebedarf einschätzen. Die Zuerkennung der oben erwähnten Förderung ist an eine entsprechende Höhe des Pflegegeldes/Pflegebedarfes geknüpft.

Gerade für Familien mit einem Angehörigen mit Demenz ist die Installierung einer 24 Stunden Betreuung eine wertvolle Unterstützung. Die Betreuungskräfte unterstützen bei Vorliegen einer beginnenden Demenz viele kleine Handgriffe, dank derer ein weiteres Leben zu Hause möglich ist.

In weiterer Folge ist die andauernde Anwesenheit einer Betreuungsperson zur Minimierung von Risiken ein wertvoller Bestandteil der Betreuung von Menschen mit Demenz. Die Betreuungskräfte schützen den Menschen mit Demenz vor Sturz, vor Einsamkeit und Langeweile. Sie sichern deren Gesundheit, da sie für die Einnahme der Medikamente sorgen und das Essen und Trinken motivieren.

Menschen mit Demenz können in viele Tätigkeiten und Abläufe eingebunden werden, da durch die Eins zu Eins Betreuung ein ausreichender Zeitrahmen zur Verfügung steht. Im fortgeschrittenen Stadium führen manche Demenzformen zu auffälligen Verhaltensweisen. Menschen mit „Weglauftendenzen“ können sehr lange begleitet werden, wenn die Betreuungskraft die Möglichkeit hat, den betroffenen Menschen einfach zu begleiten und für ein sicheres Heimkommen zu sorgen.

24 Stunden Betreuung

Tipps für die Organisation einer 24 Stunden Betreuung speziell bei Menschen mit Demenz

Planen Sie das Einsetzen einer 24 Stunden Betreuung frühzeitig ein.
Versuchen Sie, eine geplante, 24 H Betreuung frühzeitig einzusetzen, damit eine Beziehung zwischen der Betreuungskraft und dem betroffenen Menschen entstehen kann. Im Idealfall kann die betroffene Person noch selbst aktiv diese Beziehung mitgestalten.

Die Betreuungskraft benötigt Erfahrung – im Idealfall wurden Fortbildungen besucht – im Umgang mit Menschen mit Demenz und unbedingt ausreichende Deutsch-Sprachkenntnisse.
Für die Betreuung für Menschen mit Demenz ist es notwendig, die deutsche Sprache gut sprechen zu können. Menschen mit Demenz haben feine Sensoren und sprachliche Missverständnisse führen oft zu Abwehrhaltung seitens der zu betreuenden Person. Trotz der beruflichen Distanz ist die andauernde Betreuung eines Menschen mit Demenz eine herausfordernde Situation. Kommt es bei weiter fortgeschrittenem Krankheitsverlauf zu auffälligen Verhaltensweisen, verlangt dies nach professionellen Umgangsstrategien. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Betreuungskraft diese Kompetenzen hat und bereit ist, Ihren Angehörigen auch durch schwierige Phasen zu begleiten.

Pausenzeiten und Rückzugsmöglichkeit

Berücksichtigen sie bei der Planung der Betreuung, dass die Betreuungskräfte Pausen benötigen und in dieser Zeit vielleicht durch die Familie eine beaufsichtigende Anwesenheit abgedeckt werden muss. Der Begriff der 24 Stunden Betreuung/Pflege wurde aufgrund der gemeinsamen Wohnsituation gewählt und soll nicht irreführend bedeuten, dass 24 Stunden am Tag und das sieben Tage die Woche gearbeitet wird. Dies ist speziell in einer Betreuungssituation unzumutbar. Dies ist mit ein Grund, warum der Betreuungsperson ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss, damit diese einen persönlichen Rückzugsort hat.

Die ersten Tage der Betreuung

Als Angehöriger erleichtern Sie der Betreuungskraft den Einstieg, wenn sie in den ersten zwei, drei Tagen persönlich zur Verfügung stehen. Besprechen Sie Gewohnheiten der zu betreuenden Person sehr ausführlich.
Zeigen Sie der Betreuungskraft die nächsten Geschäfte, die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, die Apotheke und den Weg zur Hausärztin oder dem Hausarzt. Informieren sie die Hausärztin, den Hausarzt, dass eine 24 Stunden Betreuung installiert wurde.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Für das Verabreichen der Medikamente wird eine ärztliche Anordnung benötigt. (Vgl. Ainberger, 2016, S. 8ff.) Die Betreuungskraft sollte in der Lage sein, im Anlassfall ärztliche Hilfe holen zu können und ärztliche Anordnungen zu verstehen und umzusetzen. Ein entsprechender Notfallplan muss schriftlich aufliegen.

Wenn sich der Zustand der betroffenen Person verändert und die Betreuungskraft pflegerische Tätigkeiten übernimmt, verlangt das Gesetz, dass diese von einer diplomierten Pflegeperson (nicht von einer Ärztin/einem Arzt) schriftlich angeordnet und die Durchführung kontrolliert wird. Wer eine solche Tätigkeit ohne Berechtigung durchführt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von 3600 Euro rechnen (vgl. § 105 GuKG).
Die Betreuungskraft muss über die Durchführung regelmäßige Aufzeichnungen führen. (Vgl. Ainberger, 2016, S. 8ff.)

Die laufende Begleitung/Qualitätssicherung durch eine diplomierte Pflegeperson hilft Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Betreuungskraft kann laufend angeleitet und geschult werden. Fragen Sie schon zu Beginn der Betreuung, ob diese Qualitätssicherung angeboten wird und zu welchem Preis.
Ärztliche und pflegerische Tätigkeiten dürfen nicht von einem Angehörigen an eine Betreuungskraft übertragen werden.

Quellenverzeichnis:
Ainberger/Wolfgang: Die freien Gewerbe der Personenbetreuung und Organisation der Personenbetreuung, 2016; online unter: https://www.wko.at/branchen/stmk/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/Personenbetreuung-und-Org-v-Personenbetreuung-Jaenner-2016.pdf (letzter Zugriff 21.5.2017)
Buchinger/Erwin: Legalisierung der 24 Stunden Betreuung. Was ist zu tun? in: BMASK online unter: https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/PDF/Betreut_24/Informationen/Info-Legalisierung.pdf (letzter Zugriff 21.5.2017)
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz: Online unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011026 (letzter Zugriff 21.5.2017)
Sozialministerium: Förderung der 24 Stunden Betreuung online auf der Webseite des Sozialministeriums unter: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/24_Stunden_Betreuung/ (letzter Zugriff 21.5.2017)
Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung, in Bundesgesetzblatt 397. Verordnung, online unter: https://www.wko.at/branchen/stmk/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/BGBLA_2015_II_397-Standes–und-Ausuebungsregeln-fuer-die-Org.pdf (letzter Zugriff 21.5.2017)