Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht
01.
Wer hilft bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Wie?

Wenn Sie Beratung und Unterstützung für die Formulierung einer Vorsorgevollmacht möchten, können Sie sich an NotarInnen oder RechtsanwältInnen wenden. Diese Berufsgruppen helfen Ihnen die Vorsorgevollmacht so zu schreiben, dass Ihr Wille juristisch einwandfrei formuliert ist und Ihre Wünsche umgesetzt werden können. Wenn Ihre Vorsorgevollmacht die Punkte der dauerhaften Wohnsitzänderung, medizinische Entscheidungen und Vermögensangelegenheiten beinhalten soll, muss diese jedenfalls bei den genannten Berufsgruppen errichtet werden und ins Zentrale Vertretungsregister eingetragen werden.

Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht nehmen Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahr.  Sie können im Vorhinein festlegen, wer als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter für Sie entscheiden und Sie vertreten soll. Dies betrifft den Fall eines zukünftigen Verlusts der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit. Derartige Situationen können auch junge Menschen betreffen. Zum Beispiel eine längere Bewusstlosigkeit in Folge eines Unfalles. Klassischerweise wird an die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht im Zusammenhang mit einer dementiellen Erkrankung gedacht.

02.
Der Sinn einer Vorsorgevollmacht
Warum?
03.
Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht
Wann?

Die Vorsorgevollmacht wird wirksam, wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird, das bescheinigt, dass die betroffene Person nicht mehr geschäftsfähig, einsichts- und urteilsfähig oder äußerungsfähig ist. Die Vollmacht gilt bis zu ihrem Widerruf. Der Vollmachtgeber, die Vollmachtgeberin kann jederzeit zu erkennen geben, dass sie nicht mehr durch diese Person vertreten werden möchte.

Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht können Sie die Vorlage (https://www.ig-pflege.at/downloads/service/formular_vorsorgevollmacht.pdf), welche vom Österreichischen Justizministerium zur Verfügung gestellt wird, verwenden.

Ist doch einfach oder doch nicht?

Wie hilft Ihnen eine Pflegeberatung

In der Pflegeberatung dreht sich der Kern des Gespräches nicht ausschließlich um die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern um die Begleitung in der Auseinandersetzung mit den Themen. Der Blick in die Zukunft  – ins Alter, in die nächste Phase einer Erkrankung, in den Zustand nach einem Unfall –  werden fachlich begleitet. In der Befassung mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht  wird die Endlichkeit des Lebens sehr greifbar. Dies kann Ängste auslösen. In der Bestimmung eines Vertreters/Vertreterin für meinen Willen, meine Rechte bleibt eine innerfamiliäre Diskussion meist nicht aus. Komplexe Familien – und Beziehungssysteme treten zu Tage. Mit der fachlichen Begleitung einer Pflegeberatung ist es möglich diesen Prozess positiv zu bewältigen.

Wer muss involviert werden?

Es gibt drei große Themenkreise, mit deren Auseinandersetzung die Errichtung einer Vorsorgevollmacht einhergehen sollte:

Ich

Was will ich?

Zuerst braucht es die Auseinandersetzung mit dem, was die betroffene Person selbst will. Um eine Meinung, einen Willen zu bilden, werden die entsprechenden Informationen benötigt:  In diesem Fall rechtliche, medizinische, pflegerische jedoch auch soziale im Sinne von – wem wird vertraut und wer ist in der Lage und auch bereit meinen Willen zu vertreten.

Familie

Was sagt meine Familie dazu?

Zum Zweiten wird das Gespräch innerhalb der Familie, mit den Angehörigen, Zugehörigen kurz den Personen des Vertrauens notwendig. Der Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist kein Fünf –  Minuten -Termin bei einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin. Es ist ein Prozess, der die Möglichkeit bietet sich verschiedenen Szenarien anzunähern und Ziele, Erwartungen und Wünsche auszusprechen.

Bevollmächtigte

Kann und will er/sie?

Zum Dritten betrifft es die Person oder Personen, welche die Vollmachten oder Vertretungen übernehmen. Diese haben zu prüfen, ob sie sich in der Lage fühlen, den Willen der betroffenen Person zu vertreten. Eine Vorsorgevollmacht zu übernehmen bedeutet nicht zwingend die pflegende Person zu sein. Es bedeutet jedoch sich entlang der Willensäußerungen der betroffenen Person um eine adäquate Pflege und Betreuung zu kümmern.

Auf was muss besonders geachtet werden:

Ethik

In der ethischen Auseinandersetzung gilt es immer das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen solange als möglich zu wahren. Und darüber  hinaus seinen Willen oder vermuteten Willen umzusetzen. Die gesetzlichen Regelungen wurden auf Basis dieser Überlegungen geschaffen. Auch, wenn es unvernünftig oder wider die eigenen Ansichten ist, soll der Wille der betroffenen Person oberste Entscheidungs- und Handlungsleitlinie sein.  Deshalb ist die Übernahme einer Vollmacht mitunter eine persönliche Herausforderung.

Ihre persönliche Vorsorgevollmacht erstellen?

Ich biete Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit sich im Rahmen eines Beratungsgespräches, mit fachlicher Anleitung, mit diesen Themen auseinanderzusetzen.