Der Antrag für Zuerkennung von Pflegegeld kann formlos oder per Formular beim zuständigen Sozialversicherungsträger eingebracht werden. Sollte ein Antrag irrtümlich an eine falsche Stelle geschickt werden, wird dieser automatisch umgeleitet.
Nachdem der Pflegegeldantrag schriftlich eingereicht wurde, erhalten Sie eine Verständigung über den geplanten Termin der Begutachtung durch einen Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Dieser Termin kann beim pflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in der Ordination des Arztes stattfinden. Als pflegender Angehöriger haben Sie die Möglichkeit bei diesem Termin dabei zu sein und angehört zu werden.
Nach Bearbeitung des Gutachtens wird ein Bescheid zugestellt. Der Bescheid enthält die Auflistung des berücksichtigten Pflegebedarfes und die daraus resultierende Pflegegeldstufe. Das Pflegegeld wird ab dem Antrag nächstfolgenden Monatsersten rückwirkend ausbezahlt. Das Verfahren sollte vom Einlangen des Antrages bis zur Zustellung des Bescheides nicht länger als zwei Monate dauern.