Beachtung des PatientInnen-Willens in jeder Lebenslage

Veranstaltung Goldenes Kreuz Beachtung Patientenwillen

In der Pflegeberatung dreht sich der Kern des Gespräches nicht ausschließlich um die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern um die Begleitung in der Auseinandersetzung mit den Themen. Der Blick in die Zukunft  – ins Alter, in die nächste Phase einer Erkrankung, in den Zustand nach einem Unfall –  werden fachlich begleitet. In der Befassung mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung wird die Endlichkeit des Lebens sehr greifbar. Dies kann Ängste auslösen. In der Bestimmung eines Vertreters/Vertreterin für meinen Willen, meine Rechte bleibt eine innerfamiliäre Diskussion meist nicht aus. Komplexe Familien – und Beziehungssysteme treten zu Tage. Mit der fachlichen Begleitung einer Pflegeberatung ist es möglich diesen Prozess positiv zu bewältigen.

Die Beschäftigung mit diesen Willensäußerungen führt unwillkürlich zu drei großen Themenkreisen:

Ethik und Moral und die gesetzlichen Grundlagen. Immanuel Kant einer der Begründer der ethischen Bewegung sagte „ Um fremden Willen, willig und frei anzuerkennen, muss man eigenen haben.“ Mit diesem Zitat sind die wesentlichen Punkte verdeutlicht:

Zuerst braucht es die Auseinandersetzung mit dem, was ich selbst will. Um eine Meinung, einen Willen zu bilden, werden die entsprechenden Informationen benötigt:  In diesem Fall rechtliche, medizinische, pflegerische jedoch auch soziale im Sinne von – wem wird vertraut und wer ist in der Lage und auch bereit meinen Willen zu vertreten.

Zum Zweiten wird das Gespräch innerhalb der Familie, mit den Angehörigen, Zugehörigen kurz den Personen des Vertrauens notwendig. Der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder  einer Patientenverfügung ist kein Fünf –  Minuten -Termin bei einem Rechtsanwalt. Es ist ein Prozess, der die Möglichkeit bietet sich verschiedenen Szenarien anzunähern und Ziele, Erwartungen und Wünsche auszusprechen.

Zum Dritten betrifft es die Person oder Personen, welche die Vollmachten oder Vertretungen übernehmen. Diese haben zu prüfen, ob sie sich in der Lage fühlen, den Willen der betroffenen Person zu vertreten. In der ethischen Auseinandersetzung gilt es immer das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen solange als möglich zu wahren. Und darüber  hinaus seinen Willen oder vermuteten Willen umzusetzen. Die gesetzlichen Regelungen wurden auf Basis dieser Überlegungen geschaffen. Auch, wenn es unvernünftig oder wider die eigenen Ansichten ist, soll der Wille der betroffenen Person oberste Entscheidungs- und Handlungsleitlinie sein.  Deshalb ist die Übernahme einer Vollmacht mitunter eine persönliche Herausforderung.

Bis zum Jahr 2007 konnte im Fall einer Geschäftsunfähigkeit ausschließlich ein/e Sachwalter/in bestellt werden. Da dies einen großen personellen, zeitlichen Aufwand und Kosten verursachte und allen voran einen großen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bedeutet wurden die Vorsorgevollmacht mit der Möglichkeit der Sachwalterverfügung, die Vertretungsbefugnis für nächste Angehörige und schon 2006, die Möglichkeit der Patientenverfügung geschaffen.

goldenes Kreuz Veranstaltung Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann  im Vorhinein bestimmt werden, wer mich im Falle meiner Geschäftsunfähigkeit vertreten soll. Den Umfang der Vollmacht legt die betroffene Person fest. Einzelfälle und genaue Handlungsleitlinien können festgeschrieben werden. Vorsorgebevollmächtigte unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle.

Unterschieden wird eine einfache Vollmacht und eine qualifizierte Vorsorgevollmacht.

Die einfache Vorsorgevollmacht wird selbst verfasst, mit der Hand geschrieben und unterschrieben. Sollte ein Vordruck verwendet werden, müssen drei Zeugen als solche unterschreiben. Die qualifizierte Vollmacht darf auch medizinische Behandlungen mit schweren nachhaltigen Beeinträchtigungen umfassen, wie auch die dauerhafte Änderung des Wohnsitzes. Die übertragenen Bereiche müssen als solche ausdrücklich bezeichnet werden. Errichtet wird die qualifizierte Vollmacht bei  NotarInnen, RechtsanwaltInnen oder vor Gericht.

Patientenverfügung

Ist eine Willenserklärung, mit der PatienInnen eine medizinische Behandlung ablehnen können und die dann wirksam werden soll, wenn diese PatientInnen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts, urteils oder äußerungsfähig sind. Die Patientenverfügung gilt nicht für pflegerische Maßnahmen im eigenverantwortlichen Bereich.  Es kann zum Beispiel das Legen einer Magensonde abgelehnt werden. Das Eingeben von Essen und Trinken durch Pflegepersonal  jedoch nicht.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die genaue Beschreibung. Wenn die Ernährung über eine Magensonde abgelehnt wird, jedoch die Ernährung über Infusionen unbenannt lassen, dann darf diese durchgeführt werden.

Es gibt zwei Arten von Patientenverfügungen: eine verbindliche und die beachtliche Patientenverfügung. Eine verbindliche Patientenverfügung kommt zustande durch

– die Feststellung der Einsichts und Urteilsfähigkeit durch einen Arzt.

– nach umfassender ärztlicher Aufklärung und Information

– und wenn sie schriftlich vor  RechtsanwaltInnen, NotarInnen oder rechtskundigen MitarbeiterInnen einer Patientenvertretung errichtet worden ist.

Die Patientenverfügung wird im Österreichischen Patientenverfügungsregister  von der Österreichischen Notariatskammer eingetragen. Dieses bietet eine 24 Stunden Hotline, damit rund um die Uhr die Daten abgefragt werden können. Ab 2017 wird diese auch über ELGA abrufbar sein.

 

Für den Fall, einer fehlenden Geschäftsfähig-, Einsichts- oder Urteilsfähigkeit können genaue Handlungsleitlinien festgelegt und bestimmt werden, wer diese umsetzen darf. Für die Ablehnung medizinischer Behandlungen kann  eine Patientenverfügung geschrieben werden. Eine verbindliche Patientenverfügung gilt in jedem Fall für den Arzt.

Überlegenswert ist, eine beachtliche Patientenverfügung in Kombination mit einer qualifizierten Vorsorgevollmacht zu erstellen. So kann die Bevollmächtigte Person im Anlassfall entlang Ihrer Vorstellungen und Wünsche individuell entscheiden. Wesentlich sind die medizinische und rechtliche Beratung und die Begleitung durch Pflegeberatung für die jeweils individuelle Situation.

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Über den Autor

"Mein Ziel ist es nicht, besser zu sein als alles andere, sondern das Beste für sie zu bewirken."

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