Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung Wenn Sie Pflegegeld ab der Pflegestufe 1 beziehen, können Sie die Betreuungskosten Ihrer Pflege und Betreuung zu Hause als außergewöhnliche Belastung im Steuerausgleich geltend machen. Die steuerfreien Zuschüsse, wie etwa das Pflegegeld oder die Förderung einer 24 Stunden Betreuung sind vorher in Abzug zu bringen. Steuerlich abzugsfähige Aufwendungen: In Rechnung gestellte...Read More