Ich bin diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und übernehme für Agenturen und Personenbetreuungskräfte – auch ohne Agenturvermittlung im Hintergrund – die laufende Qualitätssicherung.
Je nach Bedarf besuche ich die pflegebedürftige Person und die 24-Stunden-Betreuerin, 1x monatlich oder in einem engmaschigeren Rhythmus. Gerne nehme ich auch Kontakt mit dem Hausarzt auf. Ich unterstütze Sie bei der Besorgung von notwendigen Hilfsmitteln oder dem Organisieren von Therapeuten und Therapeutinnen. Eine Schulung der Betreuungskraft in pflegerischen Verrichtungen sowie die Delegation derselben ist selbstverständlich Bestandteil der Visiten.
Meine Schwerpunkte liegen in der Wundversorgung, Schulung im Umgang mit Demenz und der palliativen Begleitung. Durch meine langjährige Erfahrung in der mobilen Hauskrankenpflege bin ich mit den Herausforderungen der häuslichen Pflege vertraut und in der Lage komplexe Situationen pflegefachlich, gesetzeskonform und wertschätzend zu gestalten.
24-Stunden-Betreuungskräfte dürfen folgende Betreuungstätigkeiten selbstständig durchführen:
Diese Tätigkeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn kein medizinscher oder pflegerischer Grund dagegen spricht. Die Einschätzung dazu obliegt dem Arzt/der Ärztin oder einer diplomierten Pflegeperson!
Folgende Tätigkeiten dürfen 24-Stunden-BetreuerInnen nicht tun, außer die Tätigkeiten wurden von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/einem Arzt schriftlich delegiert/übertragen.
Darüber hinaus sind die 24-Stunden-Betreuer und Betreuerinnen verpflichtet eine einfache regelmäßige Dokumentation zu führen. Sinnvollerweise beinhaltet diese die klassischen Vitalwerte (sofern gemessen) wie Blutdruck, Blutzucker, Gewicht, Fieber eventuell eine Stuhlliste. Aber auch, über den Mobilitätszustand des pflegebedürftigen Menschen, den Zustand der Haut und andere wesentliche Punkte sollte eine Dokumentation Auskunft geben. Selbstverständlich muss diese Dokumentation in Deutsch verfasst sein.
Für den betreuenden Hausarzt bzw. die betreuende Hausärztin sind diese Aufzeichnungen wertvolle Hilfe für die medikamentöse Einstellung oder die Feststellung der Notwendigkeit einer zusätzlichen Therapie. Für einen Pflegegelderhöhungsantrag ist diese Dokumentation eine wesentliche Beweisgrundlage.
Wie wäre es, wenn Sie ab sofort eine für Sie persönlich, perfekt abgestimmte Lösung haben würden?
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre, Elisabeth Hahn