PEG Sonde

Ernährung umfasst die Zufuhr von Nährstoffen und Flüssigkeit. Wenn die orale (durch den Mund) Nahrungsaufnahme gestört oder unmöglich ist, kann eine Ernährungssonde gelegt werden über die eine sogenannte künstliche Ernährung stattfinden kann.

Vor etwa 25 Jahren wurde die Möglichkeit entdeckt direkt durch die Bauchhaut in den Magen eine Ernährungssonde (ein dünner Schlauch) einzulegen: PEG – perkutane endoskopische Gastrostomie. In manchen Fällen wird diese auch als Jejunostomie (PEJ), also in den Dünndarm, angelegt. Mittlerweile wird dieser Eingriff unter örtlicher Betäubung ohne großen technischen Aufwand durchgeführt. Mittels einer inneren und äußeren Halteplatte wird die Sonde am Verrutschen gehindert.

Die Einstichstelle benötigt in etwa zwei Wochen zur Abheilung. In dieser Zeit wird der Verband täglich gewechselt und die Einstichstelle kontrolliert. In weiterer Folge kann die komplikationslose Einstichstelle mit Wasser gereinigt, gut getrocknet und mit einem trockenen Schutzverband versorgt werden. Mit einer liegenden PEG Sonde kann auch geduscht werden.

Im Optimalfall wird noch im Krankenhaus mit dem Kostaufbau begonnen. Obwohl grundsätzlich eine Ernährung mit feinst püriertem Essen möglich wäre, wird in der Regel die optimal zusammengesetzte und einfach handzuhabende Sondennahrung eingesetzt. Diese Sondennahrung ist verordnungsfähig (Verordnungsschein von der Hausärztin/dem Hausarzt) und wird von den Krankenkassen finanziert. Während des Krankenhausaufenthaltes werden die betroffene Person selbst und/oder der pflegende Angehörige geschult, damit zu Hause die Ernährung, die Flüssigkeitszufuhr aber auch die Pflege der PEG Sonde durchgeführt werden kann.

Einige AnbieterInnen der Sondennahrung bieten einen kostenlosen Homecare Service für ihre KundInnen an. Fragen Sie danach, falls Sie zu Hause Probleme mit der Durchführung haben, oder andere Schwierigkeiten wie Durchfälle etc. auftreten. (Den Firmennamen finden Sie auf dem Nahrungsbeutel.)

Über die Ernährungssonde werden auch die verordneten Medikamente verabreicht. Nicht alle Medikamente dürfen geteilt, gemörsert und miteinander über die Sonde verabreicht werden. Bitte fragen Sie Ihre Ärztin/den Arzt oder in der Apotheke, ob dies in Ihrem Fall möglich ist, oder ob auf eine andere Darreichungsform (Saft) oder ein anderes Medikament gewechselt werden muss.
Die mögliche Medikamentengabe kann auch ein Grund sein, warum eine bereits vorhandene PEG Sonde zwar nicht mehr zur Ernährung genutzt wird, jedoch um die Medikamentengabe zu gewährleisten.

Die Anlage einer PEG Sonde erfolgt immer auf Basis eines medizinisch begründeten Behandlungszieles. Alleine zur Pflegeerleichterung darf eine solche Sonde nicht gelegt werden. Da es sich um einen chirurgischen Eingriff handelt, ist jedenfalls die Einwilligung der Patientin/des Patienten notwendig. Ist diese/r nicht mehr einsichts- und urteilsfähig, wäre, sofern vorliegend, eine PatientInnenverfügung (siehe Quellenverzeichnis) für die Entscheidung bindend. Liegt diese nicht vor, fällt es dem qualifiziert vorsorgebevollmächtigten (siehe Quellenverzeichnis) Angehörigen oder der Sachwalterin/dem Sachwalter zu eine Entscheidung für oder gegen diesen Eingriff zu treffen. In manchen Krankenhäusern gibt es ethische Besprechungen oder palliative Besprechungen während dieser ärztliche Personen, Pflegepersonen und die Angehörigen gemeinsam eine Entscheidung treffen.

Die bedürfnisorientierte und bedarfsgerechte Ernährung von pflegebedürftigen Menschen mit Demenz stellt hohe Ansprüche an pflegende Personen. Im fortgeschrittenen Stadium der Demenz haben die Erkrankten oft Schwierigkeiten, sich selbst zu ernähren oder auch mit Unterstützung Nahrung aufzunehmen. Die Sorge der Angehörigen aber auch des ärztlichen und pflegerischen Teams die Patientin/den Patienten nicht „verhungern und verdursten“ zu lassen ist meist das Leitmotiv im Entscheidungsprozess um die „richtige“ Form der Ernährung. Die Ernährung von Menschen mit Demenz mittels perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG) wird jedoch kontrovers diskutiert.

Durch den Abbau der kognitiven Fähigkeiten wird Hunger und Durst nicht mehr als solches wahrgenommen und nicht mehr in den logischen Zusammenhang mit dem Vorgang des Essens und Trinkens gesetzt. In weiterer Folge kann der Vorgang des Kauens und Schluckens nicht mehr reproduziert werden. Häufig bildet sich eine irreversible (bleibende) neurogene Dysphagie (Schluckstörung) als Ursache der Mangelernährung.

Mit der Anlage einer PEG Sonde und der Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung über dieselbe sollen

  1. die Überlebenszeit verlängert
  2. die Lebensqualität erhalten oder wiederhergestellt,
  3. eine Aspirationspneumonie (eine Infektion in Folge des Einatmens von Essensstücken oder Flüssigkeit) verhindert,
  4. Druckulcera (Wundliegen) verhindert und
  5. die Folgen von Mangelernährung verhindert werden.

Die aktuellen Studienergebnisse zeigen keine eindeutigen Belege zur Lebensverlängerung, Reduktion von Komplikationen oder der Besserung der Lebensqualität durch Sondenernährung bei Menschen mit einer fortgeschrittenen dementiellen Erkrankung. (vgl. Synofzik, 2007)

Das ethische Dilemma dieser Problematik wird vielfach aufgegriffen und diskutiert.
Da das sukzessive Einstellen der Nahrungsaufnahme im Rahmen des Endstadiums der Demenz nicht die Ursache des Sterbens, sondern einer seiner Begleitumstände sein könnte, erscheint es ethisch eher geboten, dem betroffenen Menschen und seinen Angehörigen in dieser Situation Zuwendung, Unterstützung und Verständnis anzubieten, als den vielleicht sicherer erscheinenden Weg einer Ernährung per Sonde vorzuziehen. (vgl. Fasching, 2001)

Die betroffenen Menschen und deren Angehörige sollten gleichfalls nicht von ärztlicher Entscheidungsmacht überrollt werden, aber auch nicht alleine gelassen mit den Ängsten und Sorgen, welche mit dem Thema Mangelernährung bei Menschen mit Demenz auftreten.

Quellenverzeichnis:
Fasching/P.: Zur Diskussion: PEG-Sonde in der Geriatrie-notwendige Intervention oder unethische Zwangsernährung? In Journal für Ernährungsmedizin, 2001, 3, S. 38-40); Online unter:
http://www.kup.at/kup/pdf/880.pdf (letzter Zugriff 29.6.2017)

Leitlinien zum Legen einer PEG Sonde; Online unter:
http://www.patientenanwalt.com/download/RechtlicheInformationen/PatientenrechtKonkret_PEG_Mai_2002.pdf (letzter Zugriff 29.6.2017)

PatientInnenverfügung; Online unter:
https://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachments/0/0/3/CH1096/CMS1332165129610/0255_09_bmfg_broschuere_k2_mn.pdf (letzter Zugriff 29.6.2017)
Synofzik M (2007) PEG-Ernährung bei fortgeschrittener Demenz: eine evidenzgestützte ethische Analyse. Nervenarzt 78:418-428. Oder online im WWW unter:
http://www.zollernalb-klinikum.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/ARTIKEL_SYNOFZIK_PEG-Ernaehrung_bei_fortgeschrittener_Demenz.pdf (letzter Zugriff 29.6.2017)

Qualifizierte Vorsorgevollmacht; Online unter:
https://www.ig-pflege.at/service/rechtliches/vorsorgevollmacht/index.php (letzter Zugriff 29.6.2017)